Schulanmeldung

Sehr geehrte Eltern unserer zukünftigen Erstklässler,

Ihr Kind wird heuer schulpflichtig, bzw. soll im September eingeschult werden. Damit beginnt für Ihr Kind und auch für Sie ein wichtiger, auf jeden Fall neuer Lebensabschnitt.

Die Formalitäten der Schuleinschreibung werden wir über den Postweg abwickeln.

Zum Schulschnuppern laden wir die Kinder am 14.03.2024 in die Schule ein. Die Einladung dazu erfolgt rechtzeitig.

Mit dem heutigen Schreiben erhalten Sie wichtige Unterlagen zur Schuleinschreibung.

Es sind Merkblätter zu Ihrer Information beigefügt (gelb, grün, rosa, blau).

Folgende Anlagen senden Sie bitte unterschrieben BIS SPÄTESTENS 23.02.2024 an die Schule zurück:

  • Das Anmeldeblatt – überprüfen Sie bitte auf Richtigkeit der Angaben!
  • Datenschutz „Schulmanager Online“ – Damit Sie die Elternbriefe unverzüglich per Mail erhalten können.
  • Leistungen bei Schulunfällen – den Abschnitt „Empfangsbestätigung“ am blauen Merkblatt abtrennen und unterschreiben
  • Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten – ausfüllen
  • Klasseneinteilung – den Abschnitt ausfüllen und abtrennen
  • GegebenenfallsAnlage „Entscheidung Korridor“

Fügen Sie folgende Nachweise AUF JEDEN FALL bei:

  • Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes mit Nachweis der Masernimpfung (im Original)
  • Geburtsurkunde (in Kopie)
  • Sorgerechtsbeschluss (in Kopie), falls nach Trennungen nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist

Amtliche Vorgaben:

  • Schulpflichtig: Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis 30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.
  • Unterschreiben und Abgabe der genannten Unterlagen
  • „Korridorkinder“

sind zwischen dem 01.07.2018 und dem 30.09.2018 geboren. Die Einschulung kann auf das Schuljahr 2024/25 verschoben werden.

  • Unterschreiben und Abgabe der genannten Unterlagen
  • Meldung an der Schule bis spätestens 11.04.2024 mit dem beigefügten Formblatt „Korridor“
  • Vorzeitige Einschulung:

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember 2018 geboren wurde, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

  • Gesprächstermin mit der Schulleitung vereinbaren, Antrag bei der Grundschule, Einreichung aller Unterlagen
  • Vorzeitige Einschulung bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzlich Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass ein schulpsychologisches Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt.
  • Gesprächstermin mit der Schulleitung vereinbaren, Einreichung aller Unterlagen
  • Rückstellung:

Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.

  • Gesprächstermin mit der Schulleitung vereinbaren
  • Antrag auf Rückstellung (siehe Homepage) und ein ärztliches Attest

Sollten Sie Fragen zur Schulfähigkeit Ihres Kindes haben, können Sie sich gerne an uns wenden.