AKTUELL: Umgang mit Isolationsfällen im Schulbereich

Umgang mit bestätigten Infektionsfällen:

Ab 16.11.2022 ist die Isolationspflicht aufgehoben.
Damit gilt wie für alle Krankheiten: 
Wer krank ist, soll zu Hause bleiben!
Das ist bei Corona weiterhin von der Schule gewünscht, bis 48 Stunden keine Symptome mehr auftreten.

Vorgehensweise:
Bei leichten Symptomen wie Schnupfen oder Halskratzen  wird ein Selbsttest oder Antigen-Schnelltest beim Hausarzt empfohlen.
Für positiv getestete Schüler und Schülerinnen besteht keine Verpflichtung zum Schulbesuch. Sie melden Ihr Kind wie üblich krank. Nach zwei Krankheitstagen legen Sie bitte – wie gewohnt – ein ärztliches Attest in der Schule vor. 

Entscheiden Sie sich trotzdem dazu, Ihr positiv getestetes Kind in die Schule zu schicken, muss es durchgehend eine Maske tragen.